FAQ

Im Folgenden erhalten Sie kurze Antworten auf die wichtigsten Fragen. Ausführlichere Darstellungen finden Sie unter den verschiedenen Menüpunkten sowie in den unten aufgeführten Fallbeispielen. Selbstverständlich gebe ich Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch ergänzende und detailliertere Auskünfte.

Was ist Mediation (Konfliktmanagement)?
Mediation (Konfliktmanagement) ist ein sehr strukturiertes und ergebnisfokussiertes Verfahren, das sich nicht auf die Schuldfrage, sondern auf lösungs- und zukunftsorientierte Ergebnisse fokussiert.

Was sind die Voraussetzungen für eine Mediation (ein Konfliktmanagement)?
Die Freiwilligkeit und das Einvernehmen über die Vertraulichkeit sind grundlegende Voraussetzungen für eine Mediation (ein Konflikt-management). Für den Erfolg dieser Form der konsensualen und interessensbasierten außergerichtlichen Streitbeilegung sind die Be-reitschaft zum eigenverantwortlichen Handeln und zur Übernahme von Verantwortung unabdingbar.

Wie ist der Ablauf einer Mediation (eines Konfliktmanagements)?
Die Mediation (das Konfliktmanagement) wird von einem unabhängigen und absolut allparteilichen, also neutralen, Mediator (Konflikt-manager) mit geeigneten Kommunikations- und Verhandlungstechniken geleitet.
Er gibt den Medianten (Parteien) Raum, ihre jeweilige Sichtweise des Konfliktes darzustellen. Mit seiner Hilfe erarbeiten die Medianten unter jeweiliger Berücksichtigung der Interessen des Gegenübers eigene Lösungsvorschläge.

Was sind die allgemeinen Vorteile einer Mediation (eines Konfliktmanagements)?
Ziel ist die Findung eines Konsens‘ (Win-Win-Situation), der die Interessen der Medianten, im Gegensatz zum Kompromiss, gleicher-maßen und vor allem nachhaltig berücksichtigt.

Was sind die Vorteile einer Mediation (eines Konfliktmanagements) gegenüber einem Gerichtsverfahren?
Die Lösung des Konflikts wird einzig und allein von den Medianten erarbeitet. Vor Abschluss der Vereinbarung können die persönlichen, rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekten geprüft werden. Das Ergebnis ist also das Produkt eines gemeinsamen Arbeitsprozesses und kein sogenannter Machteingriff durch die Entscheidung eines übergeordneten Dritten (z.B. eines Richters). Dadurch entfallen die finan-ziellen Risiken und nervlichen Belastungen eines Gerichtsverfahrens.
Im Gegensatz zu einer juristischen Auseinandersetzung wird das gegenseitige Vertrauen wiederhergestellt und damit die Basis für die weitere Zusammenarbeit geschaffen.

Wie lange dauert eine Mediation (ein Konfliktmanagement)?
Die Dauer einer Mediation (eines Konfliktmanagements) ist abhängig vom Konflikt, der Anzahl der involvierten Personen sowie dem Grad der Eskalation. Erfahrungsgemäß sind aber nur wenige Sitzungen erforderlich, was wiederum einen maßgeblichen Vorteil gegenüber einem Gerichtsverfahren darstellt.

Wie wird eine Mediation (ein Konfliktmanagement) abgeschlossen?
Am Ende einer Mediation (eines Konfliktmanagements) wird vom Mediator gemeinsam mit den Medianten eine verbindliche Abschluss-vereinbarung aufgesetzt. Die darin aufgeführten einzelnen Punkte können bzw. müssen ggf. von Anwälten der Medianten auf ihre Rechts-folgen geprüft werden.

Was kostet eine Mediation (ein Konfliktmanagement)?
Die Vergütung einer Mediation (eines Konfliktmanagements) erfolgt in aller Regel auf Grundlage eines vorher verbindlich vereinbarten Honorars auf Stundenbasis. Der Stundensatz ist abhängig vom Konflikt, dessen Gegenstandswerts und der Anzahl der involvierten Personen. Im Sinne von Akzeptanz und Nachhaltigkeit sollten die Kosten zu gleichen Teilen von den Medianten übernommen werden.

Was passiert, wenn die Mediation (das Konfliktmanagement) scheitert?
Eine Rechtsbindung entsteht durch die Mediation (das Konfliktmanagement) nicht. Scheitert diese (dieses), besteht weiterhin die Option, eine juristische Instanz über den Streit entscheiden zu lassen.

Hinweis
In den vorangegangenen Erläuterungen zur Mediation (zum Konfliktmanagement) wird ausschließlich der Begriff ‘Mediant‘ gebraucht, obwohl der Begriff in Veröffentlichungen häufig auch mit der nd-Endung Verwendung findet. Die auf -nt lautende Form des Partizips beschreibt jemanden, der aktiv ist, und wird deshalb der passiven Bedeutung der anderen Schreibweise vorgezogen.
Es wird um Verständnis gebeten, dass hier der Einfachheit halber auf die geschlechterspezifische Unterscheidung verzichtet wird.

Ein Fallbeispiel

Frau Steger* hatte die Firma Lange mit der Planung und Ausführung der Schreinerarbeiten für Ihren Ladenumbau beauftragt. Mit Abschluss der Arbeiten wurde von Herrn Lange die Schlussrechnung gestellt. Nach Ansicht von Frau Steger gab es jedoch einen maßgeblichen Planungsfehler. Zudem standen noch Restarbeiten sowie Mängel zur Beseitigung aus. Dieser Umstand wurde von ihr mehrmals mündlich und auch schriftlich mitgeteilt. Herr Lange konnte in den von ihm erbrachten Leistungen allerdings keine Fehler erkennen – weder bei der Planung noch in der Ausführung. Deshalb und weil er dringend andere Auftragsarbeiten fertigstellen musste, bot er seiner Auftraggeberin für die (vermeintlichen) Nacharbeiten und Mängel einen Preisnachlass an. Die Angelegenheit war damit für ihn erledigt. Da alle weiteren Klärungsversuche seitens Frau Steger ohne Resonanz blieben, teilte sie Herrn Lange schließlich mit, aufgrund der ungeklärten Sachlage ca. 2/3 des Rechnungsbetrags vorerst einzubehalten. Dem Schreiben war eine Übersicht der aus Ihrer Sicht vorhandenen Restarbeiten und Mängel beigefügt. Gleichzeitig hielt sie jedoch ihre Bereitschaft fest, die fachgerecht erbrachte Leistung nach Klärung vollständig zu bezahlen. Eine klassische Mediation findet üblicherweise in einem neutralen Büro statt. Da der Konflikt aber noch nicht eskaliert war, war mit beiden Parteien im Vorfeld vereinbart worden, eine Moderation durchzuführen. Um die strittigen Punkte direkt in Augenschein nehmen zu können, fand der Termin im Laden statt. Der Einsatz mediativer Techniken führte bei beiden sehr schnell zu dem so wichtigen wechselseitigen Verständnis. Zudem waren sowohl Frau Steger als auch Herr Lange sehr daran interessiert, den Konflikt beizulegen und schnell wieder handlungsfähig zu werden. Die Liste mit Restarbeiten und Mängeln eignete sich bestens, die einzelnen, strittigen Punkte systematisch und strukturiert zu bearbeiten. Nach ungefähr zwei Stunden waren alle offenen Punkte bearbeitet und für jeden einzelnen eine gemeinsame Festlegung getroffen worden.

*Sämtliche Namen wurden selbstverständlich geändert.

Ein weiterer Fall

Das Ehepaar Diesling* hatte von den Schmieders, einem älteren Ehepaar, das im selben Haus wohnte, eine kleine Wohnung gemietet. Nun wollten Sie in eine größere Wohnung umziehen. Den Vertrag hatten sie fristgerecht gekündigt und den Großteil der Möbel bereits umgezogen. Schon vor der Kündigung hatte es in den letzten Monaten immer wieder Unstimmigkeiten, u.a. wegen Einhaltung der Hausordnung, gegeben. Vorbereitend zur Wohnungsübergabe hatte Herr Schmieder die Wohnung in Augenschein genommen und war über den vermeintlich schlechten Zustand ziemlich schockiert. Insbesondere bei den Parkettböden und der Einbauküche sah er keine andere Möglichkeit als diese komplett austauschen zu lassen. Zudem sollten alle Fenster sowie sämtliche Wandflächen neu gestrichen werden. Die Kostenübernahme war seines Erachtens eindeutig Sache der Mieter. Familie Diesling hatte die Decken und Wände beim Einzug auf eigene Kosten tapezieren und den vorhandenen Parkettboden schleifen lassen. Im Gegenzug hatten ihnen die Schmieders zugesagt, dass die Wohnung beim Auszug nur endgereinigt werden muss. Allerdings wurde diese mündliche Absprache nicht im Mietvertrag festgehalten. Die Beschädigungen der Küche waren ihrer Meinung nach lediglich Gebrauchsspuren. Da sie befürchteten die Kaution (3 Monatsmieten) nicht zurückzubekommen, hatten die Dieslings die Mietzahlungen eingestellt. Die Mediation fand in der geräumten Wohnung statt. Beide Parteien stellten ihre jeweilige Sicht der Dinge dar. Dies war gerade für die Schmieders mit Emotionen verbunden. Aber nicht in Form von Aggressionen gegenüber ihren Mietern, sondern hinsichtlich des Zustands ihres Eigentums. Dies schien wiederum die Dieslings zu überraschen. Im weiteren Verlauf wich das bis dahin zwischen beiden Parteien vorhandene Misstrauen langsam dem Verständnis füreinander. Auch konnte sich Frau Schmieder an die mündliche Abstimmung erinnern. Der Austausch des Parkettbodens und das Streichen der Wandflächen waren somit obsolet. Das Streichen der Fenster lag lt. Mietvertrag ohnehin in der Verantwortung des Vermieters. Das Ehepaar Diesling sagte dagegen zu, die Kosten für die neue Dunstabzugshaube und die vollständige Überarbeitung der Schränke durch einen Schreiner zu übernehmen. Die Kosten sollten mit der Kaution Verrechnet werden. Selbstverständlich sollte die ausstehende Miete noch am selben Tag überwiesen werden. Beide Ehepaare waren sehr daran interessiert, das eigentlich doch gute Mietverhältnis einvernehmlich und nicht im Streit zu beenden. Dadurch konnte ein Rechtsstreit vermieden werden.

*Sämtliche Namen wurden selbstverständlich geändert.